Dienstag, 28. Februar 2017

Das Ich des Gesetzes





Sich selbst als setzend setzend, sitzt das Ich nicht, bevor es sich setzt, aber ebenfalls nicht, nachdem es sich gesetzt hat. Ein Sitzendes setzte sich nicht selbst, sondern wurde von einem Setzenden gesetzt. So ist ein Gesetz ein vom Setzenden Gesetzes, also ein Sitzendes, kein Setzendes. Ein setzendes Gesetz ist das nur das Gesetz des Sichselbstsetzenden Selbst, sprich das Ich ist das Gesetz.

Das Ich bezieht sich nun zum Gesetze wie ein Gesetztes: das Gesetz ist setzend, das Ich durch das Gesetzt gesetzt (der kategorische Imperativ ist unerschütterlich, der Handelnde ist wechselhaft, und kann hiernach richtig oder falsch handeln). Es ist jedoch dasselbe Ich, welches das Gesetz als Setzendes setzt, und welches vom Gesetze gesetzt wird: das Sitzende (das Objektive) ist durch das Setzen des Setzenden (des Subjekts) als das Setzende gesetzt.

Das Ich ist unmittelbar sich selbst und sein eigenes Gesetz setzend, und somit sein eigener Gesetzgeber; das Objektive ist für das Ich das vermittelte Setzen seiner Selbst. Durch das Gesetz wird das Ich sich selbst vermittelt; es unterscheidet sich von sich selbst als ein Setzendes von einem Gesetzen, worin es sich nur als ein unmittelbar sich selbst Setzendes von einem vermittelt sich selbst Setzenden unterscheidet.