Samstag, 24. Juni 2017

Freiheitliche Gesellschaft




In einer freiheitlichen Gesellschaft geht die Freiheit eines Individuums bis dahin, wo sie die Freiheit eines anderen Individuums begrenzt, und nicht darüber hinaus. Freiheit auf Kosten von Schwächeren oder Wehrlosen ist Tyrannei.

Alle Spielarten der Sexualität unter Erwachsenen und jede Form von Drogenkonsum, Extremsport oder Pornographie, bei der kein Unbeteiligter zu Schaden kommt, sind zu erlauben. Der Suizid und die Sterbehilfe müssen in einer freiheitlichen Gesellschaft in den Grundrechtekatalog aufgenommen werden.

Wer von einer 100-Meter-Klippe ins Meer springt, riskiert nur sein eigenes Leben, und verletzt damit nicht die Freiheit eines anderen. Wer mit 200 km/h durch die Stadt rast, gefährdet nicht nur sein eigenes Leben, sondern auch das Leben anderer. Wer erbkrank ist, und Kinder in die Welt setzt, geht ein Risiko auf Kosten seiner Kinder ein. Wer seine Freiheit so gebraucht, dass er andere ohne deren Zustimmung gefährdet oder Risiken aussetzt, missbraucht seine Freiheit.

Nicht nur die traditionelle oder autoritäre, sondern auch die freiheitliche Gesellschaft muss die Freiheit des Individuums einschränken. Eine freiheitliche Gesellschaft setzt die individuelle Freiheit als höchsten Wert, und darf die Freiheit des Individuums nur dort einschränken, wo sie die Freiheit eines anderen verletzt. Eine Gesellschaft, die Freiheiten darüber hinaus erlaubt, wird dadurch nicht noch freiheitlicher, sondern tyrannischer, wobei die Tyrannei nicht von der Obrigkeit, sondern potenziell von jedem Individuum ausgeht, und gegen Schwächere oder Wehrlose gerichtet ist, was dem sprichwörtlichen Gesetz des Dschungels nahekommt.